030 45967249

Sachverständiger Dr. Kirchhoff

Durch meine jahrelange Tätigkeit in einem mittelständischen Dienstleistungslabor mit zum Teil über 200 Mitarbeiter*Innen sowohl im Bereich der chemischen Analytik als auch in der mikrobiologischen Untersuchung von Lebensmitteln, einschließlich Trink-und Mineralwasser, sowie von Lebensmittel-Bedarfsgegenständen insbesondere Verpackungen, habe ich intensive praxisnahe Erfahrung sammeln dürfen.

Ich bin vom Senat von Berlin als Gegenproben-Sachverständiger benannt worden und habe eine Ernennung von der IHK-Berlin als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Handels- und Lebensmittelchemie.

Durch meine Sachverständigen-Tätigkeit konnten einige Sachverhalte geklärt und Konfliktsituationen zwischen den verschiedenen Parteien gelöst werden.

Erforderliche Laboruntersuchungen werden bei Bedarf und Notwendigkeit über qualifizierte, akkreditierte und gegebenenfalls für das Sachgebiet notifizierte Prüflaboratorien durchgeführt.

Machen Sie sich diese Expertise zu nutzen!

                       

WESHALB WERDEN SACHVERSTÄNDIGE BENÖTIGT?

Regierungen und Parlamente des Bundes und der Länder lassen sich von Sachverständigen-Kommissionen beraten. Gerichte benötigen Sachverständige für die Entscheidungsfindung. Versicherungen setzen sie zur Schadensermittlung und -bewertung ein. Unternehmer brauchen sie, um berechtigte Ansprüche zu begründen und unberechtigte Ansprüche abzuwehren. Der Verbraucher ist auf sie angewiesen, wenn er einen Bauschaden beweisen will, sein Hausgrundstück zu Beleihungszwecken bewerten lassen muss, seinen Kraftfahrzeugschaden beziffern soll oder irgendeine andere Schadensursache untersuchen oder Vermögensbewertung vornehmen lassen möchte.
Darüber hinaus werden Sachverständige gebraucht, wenn gefährliche und überwachungsbedürftige Anlagen, sicherheitsrelevante Einrichtungen oder gesundheitsgefährdende Produkte in periodischen Zeitabständen zu überprüfen sind oder wenn in Schiedsgutachtenverfahren abschließend und verbindlich Tatsachenentscheidungen getroffen werden müssen.

WELCHE AUFGABEN ERLEDIGEN SACHVERSTÄNDIGE?

Das Aufgabenspektrum von Sachverständigen reicht von Gutachten und anderen Sachverständigenleistungen über Prüftätigkeiten bis hin zu Tätigkeiten bei der alternativen Streitlösung. Diese Aufgaben müssen sie unparteiisch, unabhängig und objektiv erfüllen. Sachverständige müssen in jedem Fall glaubhaft und vertrauenswürdig sein, insbesondere um gerichtliche Streitigkeiten zu vermeiden oder, falls es dazu kommen sollte, richtige und gerechte Entscheidungen zu unterstützen.

ÖFFENTLICH BESTELLTE UND VEREIDIGTE SACHVERSTÄNDIGE…

  • werden aufgrund gesetzlicher Regelung (vgl. §§ 36, 36a GewO, § 91 HwO) öffentlich bestellt und vereidigt und unterliegen einem umfassenden Pflichtenkatalog (Sachverständigenordnung), der von ihrer Bestellungskörperschaft als Aufsichtsbehörde überwacht wird.
  • müssen einen Eid ablegen, dass sie ihre Gutachten und sonstigen Aufgaben unparteiisch, weisungsfrei, unabhängig, gewissenhaft und persönlich erstatten.
  • werden nur dann öffentlich bestellt und vereidigt, wenn sie besondere Sachkunde nachweisen und keine Bedenken gegen ihre persönliche Integrität bestehen.
  • müssen nach Ablauf der befristeten Bestellung erneut ihre besondere Sachkunde und persönliche Eignung nachweisen, sind in Gerichtsverfahren bevorzugt zur Gutachtenerstattung her-
    anzuziehen; andere Sachverständige sollen in Gerichtsverfahren nur dann mit der Erstattung eines Gutachtens beauftragt werden, wenn besondere Umstände dies erfordern
    (vgl. §§ 404 Abs. 2 ZPO, 73 Abs. 2 StPO).

BESONDERE SACHKUNDE

Neben einigen formalen Voraussetzungen müssen Sachverständige für die öffentliche Bestellung außer der körperlichen und geistigen Leistungsfähigkeit auf dem Sachgebiet, für das sie öffentlich bestellt werden möchten, überdurchschnittliche Fachkenntnisse nachweisen. Zusätzlich nachzuweisen sind praktische Erfahrungen und die Fähigkeit, Gutachten zu erstatten und andere Sachverständigenleistungen zu erbringen. Dazu gehört insbesondere, das Ergebnis ihrer Begutachtung für den Auftraggeber verständlich und nachvollziehbar schriftlich und ggf. mündlich zu erläutern. Zum Nachweis der besonderen Sachkunde legen die Sachverständigen der Kammer Unterlagen zu ihrem beruflichen Werdegang, Referenzen, Arbeitsproben, Veröffentlichungen, etc. vor. In der Regel haben sich Antragsteller einer Überprüfung (zum Beispiel schriftlich, praktisch, mündlich) zu unterziehen. Öffentlich bestellte Sachverständige werden überdies daraufhin überprüft, ob sie über die für ihre Tätigkeit erforderlichen Kenntnisse ihres rechtlichen Umfeldes verfügen (Prozessordnungen, Vertrags- und Haftungsrecht, Werbung, etc.) und sich im gerichtsgutachterlichen Bereich auskennen (zum Beispiel Verhalten vor Gericht, Ortsbesichtigung, Befangenheit, Vergütung). Dies wird in entsprechenden Seminarveranstaltungen geschult.
Bei der Überprüfung der besonderen Sachkunde bedienen sich die Bestellungskörperschaften der Unterstützung von bundesweit über 250 Fachausschüssen und -verbänden, die die überdurchschnittliche Sachkunde der Sachverständigen begutachten.

QUALITÄTSSICHERUNG DURCH DIE BESTELLUNGSKÖRPERSCHAFTEN

Die Bestellungskörperschaften verfügen über ein weitreichendes System, um die fachlichen und persönlichen Anforderungen an öffentlich bestellte Sachverständige dauerhaft sicherzustellen. Hierzu gehören umfassende Überprüfungen der vorgelegten Arbeitsproben (zum Beispiel Gutachten und andere Sachverständigenleistungen) bei der Erstbestellung und auch bei einer erneuten Bestellung nach Ablauf der Befristung. Bei der erneuten Bestellung wird zudem geprüft, ob der Sachverständige sich während der Bestellungszeit fort- und weitergebildet hat. Hierzu werden der bestellenden Kammer aussagekräftige Fortbildungsnachweise (Fach- und Rechtsseminare, Besuche von Sachverständigentagungen, etc.) vorgelegt, die diese prüft. Ein Beschwerdemanagementsystem und verwaltungsrechtliche Steuerungs- und Sanktionsmöglichkeiten wie Beschränkungen, Auflagen und Widerruf der öffentlichen Bestellung gewährleisten ein hohes Qualifikationsniveau öffentlich bestellter Sachverständiger.

Profil von
Dr. Kirchhoff
Werdegang anzeigen
Publikationen
Alle Publikationen anzeigen